Leitlinie Depression: Was die NVL Unipolare Depression empfiehlt
Inhaltlich erstellt am 15. Oktober 2026. Geltungsbereich: Deutschland. Grundlage ist die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression, S3, AWMF-Registernummer nvl-005, Version 3.2 (Stand September 2022, Änderungen Januar und Juli 2023), gültig bis 28. September 2027; die Quelle wurde zuletzt am 15. Oktober 2026 im AWMF-Register geprüft; die Langfassung ist kapitelweise auf leitlinien.de veröffentlicht. [1] Die Überarbeitung erfolgt kapitelweise; die Kapitel zu speziellen klinischen Situationen (ältere Menschen, Peripartalzeit, Perimenopause) und zu Komorbidität stehen in der Version 3 noch aus. [2][3]
DR. INFO fasst hier zusammen, was die NVL Unipolare Depression für Erwachsene empfiehlt: Die Diagnose wird nach ICD über Haupt- und Zusatzsymptome, eine Dauer von mindestens zwei Wochen und den Schweregrad gestellt (Empfehlung 2-4). Bei einer leichten Episode stehen niedrigintensive Maßnahmen am Anfang, Antidepressiva sollten nicht zur Erstbehandlung eingesetzt werden (5-1, 5-4). Bei einer mittelgradigen Episode sollen Psychotherapie und medikamentöse Therapie gleichwertig angeboten werden (5-8), bei einer schweren Episode die Kombination aus beiden (5-13). Nach der Remission soll das Antidepressivum 6 bis 12 Monate in gleicher Dosis fortgeführt werden (6-1); bei zwei bis drei oder mehr Episoden in den letzten fünf Jahren sollte eine Rezidivprophylaxe über mindestens zwei Jahre empfohlen werden (6-3). Suizidalität soll bei jedem Patientengespräch klinisch eingeschätzt werden (2-11). [3]
Wie wird eine unipolare Depression nach der Leitlinie diagnostiziert?
Die Diagnostik soll dem Algorithmus der Leitlinie folgen (Empfehlung 2-1, Grad A). Bei Risikogruppen, etwa nach früheren Episoden, bei Suizidversuchen in der Vor- oder Familiengeschichte, somatischen oder psychischen Erkrankungen, Substanzmissbrauch oder belastenden Lebensereignissen, sollen Hausarztpraxen und Allgemeinkrankenhäuser Maßnahmen zur Früherkennung anbieten (2-2). Da Betroffene selten spontan über Kernsymptome berichten, sondern eher Schlafstörungen, Appetitminderung, Kraftlosigkeit oder Schmerzen angeben, soll bei solchen Hinweisen aktiv nach weiteren Symptomen gefragt werden (2-3). Die Diagnose einer behandlungsrelevanten Depression soll dann durch die vollständige Erfassung der Haupt- und Zusatzsymptome sowie von Verlauf und Dauer gestellt werden (2-4); psychometrische Skalen ergänzen die kategoriale Diagnostik und eignen sich vor allem für das Monitoring. Die Tabelle zeigt die Schweregradeinteilung nach ICD-10-GM (Abbildung 3 der Leitlinie). [3]
| Schweregrad | Hauptsymptome | Zusatzsymptome | Summe | ICD-10-GM |
|---|---|---|---|---|
| leicht | mindestens 2 von 3 | mindestens 1 von 7 | 4 bis 5 | F32.0 / F33.0 |
| mittelgradig | mindestens 2 von 3 | mindestens 3 von 7 | 6 bis 7 | F32.1 / F33.1 |
| schwer | alle 3 | mindestens 5 von 7 | 8 oder mehr | F32.2 / F33.2; mit psychotischen Symptomen F32.3 / F33.3 |
Hauptsymptome sind gedrückte Stimmung, Interessen- oder Freudverlust und verminderter Antrieb oder erhöhte Ermüdbarkeit. Zusatzsymptome sind Verlust von Selbstvertrauen oder Selbstwertgefühl, unbegründete Selbstvorwürfe oder Schuldgefühle, wiederkehrende Gedanken an Tod oder Suizid, vermindertes Denk- oder Konzentrationsvermögen, psychomotorische Agitiertheit oder Hemmung, Schlafstörungen und Appetitveränderung mit Gewichtsveränderung. Bei Verdacht auf eine zugrunde liegende somatische Erkrankung, etwa bei neuer neurologischer Fokalsymptomatik, ausgeprägten kognitiven Einschränkungen oder psychotischen Symptomen ohne psychosoziale Auslöser, soll eine weiterführende Diagnostik gemeinsam mit den Betroffenen abgewogen werden (2-5). Komorbidität sowie Medikamente oder Noxen, die depressive Symptome auslösen können, sollen sorgfältig erfasst werden (2-6, 2-7). [3]
Leichte depressive Episode: Was empfiehlt die Leitlinie zuerst?
Die Behandlung folgt einem therapeutischen Gesamtkonzept mit psychoedukativen Inhalten wie Schlafhygiene und unterstützenden Angeboten wie Sport- und Bewegungstherapie. Die Leitlinie stuft die Optionen für die leichte Episode wie folgt ein. [3]
- Niedrigintensive Maßnahmen wie angeleitete Selbsthilfe und gesprächsbasierte Interventionen mit psychotherapeutischen Techniken sollen angeboten werden (Empfehlung 5-1, Grad A). [3]
- Internet- und mobilbasierte Interventionen sollen angeboten werden, eingebettet in ein therapeutisches Gesamtkonzept, ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet und begleitet (5-2, Grad A; 4-1 bis 4-3). [3]
- Psychotherapie soll angeboten werden, wenn die Symptomatik trotz niedrigintensiver Maßnahmen fortbesteht, wenn früher gut auf Psychotherapie angesprochen wurde, wenn ein Risiko für Chronifizierung oder eine schwerere Episode besteht oder wenn niedrigschwellige Verfahren abgelehnt werden (5-3, Grad A). [3]
- Antidepressiva sollten bei leichten Episoden nicht zur Erstbehandlung vor einer niedrigintensiven Intervention eingesetzt werden (5-4, Grad B, negativ); unter besonders kritischer Nutzen-Risiko-Abwägung kommen sie unter denselben Bedingungen wie die Psychotherapie in Betracht (5-5, Grad B). [3]
- Wird eine medikamentöse Therapie erwogen, kann nach Aufklärung über Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Versuch mit einem als Arzneimittel zugelassenen Johanniskrautpräparat angeboten werden (5-6, Grad 0). [3]
- Benzodiazepine und Z-Substanzen sollen bei leichten Episoden nicht eingesetzt werden (5-7, Grad A, negativ). [3]
Mittelgradige Episode: Psychotherapie oder Antidepressivum?
Beide Optionen gelten als gleichwertig; die Wahl trifft die Patientin oder der Patient gemeinsam mit den Behandelnden nach Aufklärung über Wirklatenz, Nebenwirkungen und Verfügbarkeit (Empfehlungen 3-4 bis 3-6). Für eine initiale Kombination spricht die Leitlinie bei mittelgradigen Episoden keine Empfehlung aus, schließt sie im Einzelfall aber nicht aus. [3]
- Psychotherapie oder medikamentöse Therapie sollen gleichwertig angeboten werden (Empfehlung 5-8, Grad A). [3]
- Ein erster Therapieversuch kann auch mit einem für diesen Indikationsbereich zugelassenen Johanniskrautpräparat erfolgen (5-9, Grad 0). [3]
- Benzodiazepine und Z-Substanzen sollten nicht eingesetzt werden, außer im begründeten Einzelfall zusätzlich zu Antidepressiva oder Psychotherapie bei stark belastenden Schlafstörungen oder starker Unruhe, ohne Suchterkrankung in der Vorgeschichte, für 2, maximal 4 Wochen (5-10, Grad B, negativ). [3]
- Internet- und mobilbasierte Interventionen können ergänzend angeboten werden (5-11, Grad 0) und sollen als Alternative angeboten werden, wenn Psychotherapie und Antidepressiva beide abgelehnt werden (5-12, Grad A). [3]
Schwere Episode: Wann ist die Kombinationsbehandlung indiziert?
Bei akuten schweren Episoden sieht die Leitlinie in der Kombination aus medikamentöser Therapie und Psychotherapie die beste Option, auch weil die Medikation die Zeit bis zum Wirkeintritt der Psychotherapie überbrücken und manche Betroffene einer Psychotherapie erst zugänglich machen kann. [3]
- Eine Kombinationsbehandlung aus medikamentöser Therapie und Psychotherapie soll empfohlen werden (Empfehlung 5-13, Grad A); wird sie abgelehnt, sollen Psychotherapie oder Pharmakotherapie gleichwertig als Monotherapie angeboten werden (5-14, Grad A). [3]
- Benzodiazepine und Z-Substanzen können in begründeten Fällen zusätzlich für 2, maximal 4 Wochen angeboten werden, bei stark belastenden Schlafstörungen oder starker Unruhe und ohne Suchterkrankung in der Vorgeschichte (5-15, Grad 0). [3]
- Antipsychotika haben in der Erstbehandlung keine Indikation, außer bei psychotischen Merkmalen oder im Notfall; Esketamin intranasal ist außerhalb von Notfallsituationen und Therapieresistenz nicht zugelassen (Kapitel 5.3.1). [3]
- Bei psychotischen Merkmalen soll eine psychopharmakologische Therapie angeboten werden (5-17, Grad A), sollte eine Kombination aus Antidepressivum und Antipsychotikum erfolgen (5-18, Grad B) und soll nach Abklingen der psychotischen Symptomatik Psychotherapie hinzukommen (5-19, Grad A). [3]
Antidepressiva: Wie wählt man aus und wann prüft man die Wirkung?
Die Leitlinie bewertet die Wirksamkeit der Substanzklassen als weitgehend vergleichbar und stellt die Auswahl deshalb auf Sicherheit, Interaktionen, Präferenz und praktische Kriterien. Dosisangaben zu einzelnen Wirkstoffen enthält Anhang 3 der Leitlinie; dieser Beitrag nennt keine Dosierungen. Die Tabelle fasst die Prinzipien zusammen. [3]
| Schritt | Empfehlung | Nummer, Grad |
|---|---|---|
| Auswahl | Nach Sicherheits- und Interaktionsprofil, Präferenz der Betroffenen, Erfahrung der Behandelnden und den Kriterien der Tabelle 27 (Verfügbarkeit, Komorbidität, früheres Ansprechen, Handhabbarkeit) | 4-4, A |
| Vor Beginn | Zeitpunkt der Wirkungsprüfung vereinbaren, 3 bis 4 Wochen nach Erreichen der Standarddosis; die empfohlenen initialen Untersuchungen durchführen | 4-5, A; 4-6, A |
| Aufdosierung | In der Regel mit der Anfangsdosis beginnen und so schnell wie verträglich zur Standarddosis aufdosieren; Verträglichkeit und Hinweise auf ein erhöhtes Suizidrisiko überwachen | 4-8, A; 4-7, B; 4-9, A |
| Monitoring | In den ersten 4 Wochen wöchentlich, im 2. und 3. Monat alle 2 bis 4 Wochen, danach in längeren Intervallen; Ausgangsbefund mit validierten Instrumenten dokumentieren | 2-14, B; 2-13, A |
| Wirkungsprüfung | Ab Standarddosis mindestens 3 bis 4 Wochen abwarten (bei älteren Menschen bis 6 Wochen), dann gemeinsam anhand der Therapieziele beurteilen; bei Ansprechen bis zur Remission fortführen | 4-10, A; 4-11, A |
| Nichtansprechen | Nach 4 Wochen Ursachen prüfen: Fehldiagnose, Adhärenz, Dosis und Serumspiegel, Komorbidität, depressiogene Komedikation; dann Strategie anpassen (Psychotherapie hinzu, Augmentation mit Lithium oder Antipsychotikum, zweites Antidepressivum, einmaliger Wechsel) | 7-2, A; 7-3, B; Abbildung 13 |
Wie lange werden Antidepressiva nach der Remission weitergegeben?
Ein vorzeitiges Ende der Behandlung ist mit einem hohen Risiko früher Rückfälle verbunden, auch nach vollständiger Remission. Die Leitlinie unterscheidet die Erhaltungstherapie direkt nach der Remission von der Rezidivprophylaxe bei länger als sechs Monate anhaltender Remission. [3]
- Erhaltungstherapie: Das Antidepressivum soll 6 bis 12 Monate über die Remission hinaus in der Dosis der Akutphase fortgeführt werden (Empfehlung 6-1, Grad A); besteht keine Indikation zur Rezidivprophylaxe, soll es danach ausgeschlichen werden (6-2, Grad A). [3]
- Rezidivprophylaxe: Bei 2 bis 3 oder mehr Episoden mit bedeutsamen funktionellen Einschränkungen in den letzten 5 Jahren sollte das Antidepressivum mindestens 2 Jahre in der in der Akuttherapie wirksamen Dosis eingenommen werden (6-3, Grad B). [3]
- Psychotherapie: Nach einer psychotherapeutischen Akutbehandlung soll eine angemessene Weiterführung angeboten werden (6-4, Grad A), bei erhöhtem Rezidivrisiko eine längerfristige Psychotherapie (6-5, Grad A); nach medikamentöser Akuttherapie sollte die Kombination mit Psychotherapie angeboten werden (6-7, Grad B). [3]
- Absetzen: Am Ende von Erhaltungstherapie oder Rezidivprophylaxe soll schrittweise abgesetzt werden (4-15, Grad A), in der Regel über mindestens 8 bis 12 Wochen (4-16, Grad B); treten Absetzsymptome auf, soll auf die vorherige Dosis zurückgegangen und langsamer ausgeschlichen werden (4-19, Grad A). Bei gefährlichen oder stark belastenden Nebenwirkungen soll rasch oder abrupt abgesetzt werden (4-17, Grad A). [3]
Suizidalität und stationäre Einweisung: Was gibt die Leitlinie vor?
Die Leitlinie geht auf Basis der epidemiologischen Evidenz davon aus, dass das aktive Ansprechen von Suizidalität diese nicht auslöst; kurze Screenings helfen beim Erkennen, nicht beim sicheren Ausschluss. [3]
- Suizidalität soll bei allen Patientinnen und Patienten mit depressiver Störung regelmäßig, bei jedem Gespräch, klinisch eingeschätzt und gegebenenfalls exploriert werden (Empfehlung 2-11, Grad A). [3]
- Liegt Suizidalität vor, sollen ihre graduelle Ausprägung (passiver Todeswunsch, aktive Gedanken ohne Plan, konkrete Pläne oder Vorbereitungen, suizidale Handlungen), der aktuelle Handlungsdruck, die Distanzierung und die Absprachefähigkeit eingeschätzt werden (12-3, Grad A). [3]
- Suizidalen Menschen soll ein intensiviertes Gesprächs- und Beziehungsangebot gemacht werden, mit konkreten Vereinbarungen zu regelmäßigem Kontakt und Einbeziehung von Vertrauenspersonen (12-1, Grad A); die partizipative Entscheidungsfindung soll gewahrt bleiben (12-2, Grad A). [3]
- Eine stationäre Einweisung soll angeboten werden bei akuter Suizidalität, bei medizinischem Versorgungsbedarf nach einem Suizidversuch, wenn die ambulanten Möglichkeiten nicht ausreichen, wenn das Weiterbestehen der Suizidalität nicht zuverlässig einschätzbar ist oder wenn trotz Behandlung keine tragfähige Beziehung gelingt (12-5, Grad A). Akute Selbst- oder Fremdgefährdung und depressiver Stupor sind Notfallindikationen (14-4, Tabelle 46). [3]
- Eine Überweisung in Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatik soll geprüft werden bei schwerer, rezidivierender oder chronischer Symptomatik, komorbider psychischer Störung, ausbleibender Besserung spätestens nach 6 Wochen, psychotischer Symptomatik oder bei Antidepressiva und bestehender oder geplanter Schwangerschaft (14-2, Tabelle 44). [3]
Leitlinien mit Quelle am Point of Care: DR. INFO beantwortet klinische Fragen mit Zitat aus der NVL und anderen S3-Leitlinien.
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- Zuerst niedrigintensive Maßnahmen wie angeleitete Selbsthilfe, gesprächsbasierte Interventionen und begleitete Internet- oder mobilbasierte Programme (Empfehlungen 5-1, 5-2). Antidepressiva sollten nicht zur Erstbehandlung eingesetzt werden (5-4). [3]
- Psychotherapie oder Antidepressiva bei mittelgradiger Depression?
- Beide sollen gleichwertig angeboten werden; die Entscheidung fällt gemeinsam nach Aufklärung über Vor- und Nachteile (Empfehlung 5-8). [3]
- Wann ist bei Depression eine Kombinationstherapie empfohlen?
- Bei akuten schweren depressiven Episoden soll die Kombination aus medikamentöser Therapie und Psychotherapie empfohlen werden (Empfehlung 5-13). [3]
- Wie lange sollen Antidepressiva nach der Remission eingenommen werden?
- 6 bis 12 Monate in der Dosis der Akutphase (Empfehlung 6-1). Bei 2 bis 3 oder mehr Episoden mit funktionellen Einschränkungen in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre als Rezidivprophylaxe (6-3). [3]
- Wann wird die Wirkung eines Antidepressivums überprüft?
- 3 bis 4 Wochen nach Erreichen der Standarddosis, bei älteren Menschen bis 6 Wochen; bei Nichtansprechen werden zuerst Fehldiagnose, Adhärenz, Serumspiegel, Komorbidität und Komedikation geprüft (Empfehlungen 4-5, 4-10, 7-2). [3]
- Wie wird ein Antidepressivum abgesetzt?
- Schrittweise, in der Regel über mindestens 8 bis 12 Wochen; bei Absetzsymptomen zurück auf die vorherige Dosis und langsamer ausschleichen (Empfehlungen 4-15, 4-16, 4-19). [3]