DR. INFOAktualisiert 15. Oktober 2026Geprüft von Miguel Romano, MD

AWMF-Leitlinien 2026: die meistgesuchten S3-Leitlinien im Überblick

DR. INFO listet hier die 34 meistgesuchten gültigen S3-Leitlinien nach Fachgebiet, jeweils mit AWMF-Registernummer, Version, Stand und Gültigkeit, einer Synopse der wesentlichen Neuerungen und Kernempfehlungen aus dem Leitlinientext und dem Link zum AWMF-Register. Dazu die 2025 und 2026 neu erschienenen Leitlinien nach Fachgesellschaft sowie 20 abgelaufene Leitlinien, die in Überarbeitung sind. Registerdaten vom 2. Oktober 2026.

Die 34 meistgesuchten S3-Leitlinien, die aktuell gültig sind

Diese Leitlinien beantworten die häufigsten Suchanfragen nach S3-Leitlinien in Deutschland. Aufgenommen wurden nur Fassungen, die am 2. Oktober 2026 im AWMF-Register als gültig geführt werden. Jede Synopse fasst die im Leitlinientext dokumentierten Neuerungen und Kernempfehlungen zusammen; sie ersetzt nicht die Lang- oder Kurzfassung.

Index nach Registernummer

  • Prostatakarzinomin Überarbeitung043-022OL
  • Kolorektales Karzinom021-007OL
  • Mammakarzinom032-045OL
  • Lungenkarzinom020-007OL
  • Endometriumkarzinom032-034OL
  • Maligne Ovarialtumoren032-035OL
  • Exokrines Pankreaskarzinomin Überarbeitung032-010OL
  • Magenkarzinom032-009OL
  • Nierenzellkarzinom043-017OL
  • Harnblasenkarzinom032-038OL
  • Supportive Therapie032-054OL
  • Palliativmedizin128-001OL
  • Unipolare Depressionin Überarbeitungnvl-005
  • Schizophrenie038-009
  • Demenzen038-013
  • Posttraumatische Belastungsstörung155-001
  • Zwangsstörungenin Überarbeitung038-017
  • Delir im höheren Lebensalter109-001
  • Parkinson-Krankheit030-010
  • Hypertonienvl-009
  • Vorhofflimmern019-014
  • Venenthrombose und Lungenembolie065-002
  • VTE-Prophylaxe003-001
  • Typ-1-Diabetes057-013
  • Adipositas050-001
  • Osteoporosein Überarbeitung183-001
  • Sepsis079-001
  • Harnwegsinfektionen043-044
  • Perioperative Antibiotikaprophylaxe067-009
  • Polytraumain Überarbeitung187-023
  • Asthmain Überarbeitungnvl-002
  • Psoriasis vulgaris013-001
  • Stilldauer und Stillförderung027-072
  • Allergiepräventionin Überarbeitung061-016

Onkologie (Leitlinienprogramm Onkologie)

S3-Leitlinie Prostatakarzinom

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 043-022OL, S3, Version 8.1, Stand 01.06.2025, gültig bis 31.05.2030

Version 8 führt die Kapitel Früherkennung und Diagnostik zusammen und überarbeitet sie vollständig. Neu ist die Empfehlung, dass zur Früherkennung keine digital-rektale Untersuchung mehr erfolgen soll. Männern ab 45 Jahren mit einer Lebenserwartung von mindestens 10 Jahren, die eine Früherkennung wünschen, soll nach ergebnisoffener Beratung die PSA-Bestimmung angeboten werden, mit risikoadaptierten Intervallen: 5 Jahre bei PSA bis 1,5 ng/ml, 2 Jahre bei 1,5 bis 2,99 ng/ml, weitere Diagnostik ab 3 ng/ml. Die MRT der Prostata wird in der Primärdiagnostik gestärkt: PI-RADS-3-Befunde sollen bei niedrigem individuellem Risiko nicht biopsiert werden, und zur MRT-gezielten Erstbiopsie sollte eine systematische Biopsie hinzukommen. Im Register ist bereits eine weitere Überarbeitung angemeldet.

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S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS); AWMF-Registernummer 021-007OL, S3, Version 3.2, Stand 01.09.2025, gültig bis 31.05.2028

Version 3.0 schuf drei neue Kapitel (Pathologie, Supportivtherapie, Rehabilitation und Tertiärprävention) und überarbeitete das Kapitel zu hereditären und familiären Karzinomen vollständig. Das Amendment 3.1/3.2 passte drei Empfehlungen an neue Studiendaten an: Ipilimumab plus Nivolumab beim MSI-H/dMMR-metastasierten Karzinom (CheckMate 8HW), Encorafenib, Cetuximab und mFOLFOX6 in der Erstlinie bei BRAF-Mutation (BREAKWATER) sowie ein strukturiertes Bewegungsprogramm nach adjuvanter Therapie im Stadium III (CHALLENGE). Bei positivem iFOBT soll eine Koloskopie des gesamten Dickdarms empfohlen werden; bei Erkrankung vor dem 50. Lebensjahr sollte unabhängig vom molekularpathologischen Befund eine Keimbahndiagnostik angeboten werden.

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S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG); AWMF-Registernummer 032-045OL, S3, Version 5.1, Stand 19.12.2025, gültig bis 18.12.2030

Die Aktualisierung betrifft die gesamte Leitlinie: Aus sieben Kapiteln wurden fünf mit 27 Modulen; neu sind die Module Transgender und Brustkrebs, Brustrekonstruktion und spezielle Tumorentitäten. Die Empfehlungen zur systemischen Therapie des frühen und des metastasierten Mammakarzinoms wurden aktualisiert und um neue Substanzen ergänzt, das Supplement zur pathomorphologischen Untersuchung wurde komplett überarbeitet. Beispiele aus dem Text: Trastuzumab sollte insgesamt 12 Monate gegeben werden, bei niedrigem Risiko oder kardialen Komorbiditäten können 6 Monate erwogen werden; ein CDK4/6-Inhibitor sollte in weiteren endokrin-basierten Therapielinien eingesetzt werden, wenn er in der Erstlinie noch nicht verwendet wurde.

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S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms (Living Guideline)

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP); AWMF-Registernummer 020-007OL, S3, Version 5.1, Stand 01.06.2026, gültig bis 31.05.2031

Living Guideline, deren Version 5 alle Statements und Empfehlungen geprüft hat: Aktualisierung auf die TNM-Klassifikation 9, komplette Überarbeitung der Kapitel zu Früherkennung, Kommunikation und Nachsorge sowie Aktualisierung des therapeutischen Spektrums in den Therapiekapiteln. Für die Niedrigdosis-CT-Früherkennung soll in Deutschland einheitlich die modifizierte Lung-RADS-Klassifikation 2022 mit integrierter Volumenverdopplungszeit verwendet werden; die Abklärung auffälliger Befunde soll zeitnah in einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung erfolgen. Rauchende Patienten mit Lungenkarzinom sollen strukturiert zur Tabakentwöhnung beraten werden, mit pharmakologischer Unterstützung.

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S3-Leitlinie Endometriumkarzinom

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG); AWMF-Registernummer 032-034OL, S3, Version 4.1, Stand 26.05.2026, gültig bis 31.03.2031

Version 4 ergänzt unter anderem die histologische Abklärung bei asymptomatischen postmenopausalen Frauen mit einer Endometriumdicke ab 10 mm, die HER2-Bestimmung bei allen serösen Karzinomen im fortgeschrittenen oder rezidivierten Stadium, neue Empfehlungen zur Sentinel-Lymphadenektomie nach der ESGO/ESTRO-Risikoklassifikation und zur laparoskopischen oder robotischen Operation bei Hochrisiko-Karzinomen. Die immunhistochemische Analyse von p53 und MMR-Proteinen soll präoperativ am Abradat oder der Biopsie erfolgen, bei den Subtypen p53-abnormal und MMRd soll eine POLE-Mutationsanalyse durchgeführt werden, und die molekulare Typisierung soll am optimal fixierten Gewebe, vorzugsweise am Abradat, erfolgen.

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S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG); AWMF-Registernummer 032-035OL, S3, Version 6.1, Stand 31.10.2024, gültig bis 30.10.2029

Version 6 hat das Kapitel Pathologie vollständig überarbeitet, inklusive molekularer Aufarbeitung, und nach den DESKTOP-III-Daten die operative und die medikamentöse Rezidivtherapie angepasst: Die Frage einer Rezidivoperation wird der Entscheidung über eine Rezidiv-Systemtherapie vorangestellt, PARP-Inhibitoren und Bevacizumab werden analog zur Erstlinie berücksichtigt. Neu sind eine Empfehlung zu Trametinib beim serösen Low-grade-Ovarialkarzinom, Präzisierungen zu Borderlinetumoren und fertilitätserhaltender Therapie sowie in Version 6.1 eine Empfehlung zu Mirvetuximab-Soravtansin. Ziel der Rezidivoperation soll die makroskopische Komplettresektion sein.

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S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom (Living Guideline)

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS); AWMF-Registernummer 032-010OL, S3, Version 3.1, Stand 31.03.2024, gültig bis 30.03.2027

Auf eine Living Guideline mit regelmäßigen Updates umgestellt; Schwerpunkte der letzten Aktualisierung waren Risikofaktoren und Screening, chirurgische Therapie, palliative Therapie sowie Palliativversorgung und supportive Therapien. Bei asymptomatischen Personen ohne erhöhtes Risiko soll kein Screening erfolgen, auch nicht bei Diabetes mellitus, Gallensteinen oder NASH; Surveillance kann Personen mit familiärem Pankreaskarzinom, hereditärer chronischer Pankreatitis oder pathogenen Keimbahnvarianten angeboten werden. Beim metastasierten Karzinom sollen FOLFIRINOX oder NALIRIFOX angeboten werden, wenn die in der Leitlinie definierten Kriterien erfüllt sind; Gemcitabin soll in konventioneller Dosierung gegeben werden, als Monotherapie etwa bei ECOG 2.

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S3-Leitlinie Magenkarzinom: Diagnostik und Therapie der Adenokarzinome des Magens und ösophagogastralen Übergangs

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS); AWMF-Registernummer 032-009OL, S3, Version 3.1, Stand 21.05.2025, gültig bis 31.12.2027

Gegenüber der Fassung von 2019 neu sind die Vorsorge für Risikopersonen mit CDH1- und CTNNA1-Varianten, die perniziöse Anämie und Helicobacter pylori als Risikofaktoren, die regelmäßige Testung auf Mikrosatelliteninstabilität und die immunologische Testung für die zugelassenen Checkpoint-Inhibitoren. Statine werden zur Prävention nicht empfohlen; in der Diagnostik werden auch Biopsien aus nicht befallener Schleimhaut empfohlen. Die Laparoskopie ist ein bestätigter diagnostischer Schritt vor der perioperativen Therapie, FLOT hat sich als perioperatives Konzept weiter etabliert, und Checkpoint-Inhibitoren sind in der palliativen Erstlinie neu zugelassen, vor allem bei MSI- und CPS-positiven Karzinomen.

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S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 043-017OL, S3, Version 5.0, Stand 26.09.2024, gültig bis 30.06.2029

Version 5 fügt ein neues Kapitel zu erblichen Tumoren ein und ergänzt im Kapitel Systemtherapie eine Aussage zur Lebensqualität unter Kombinationstherapien in der Erstlinie. Beim lokalisierten Karzinom soll kurativ reseziert werden, organerhaltend wenn möglich, sonst als minimal-invasive Nephrektomie mit R0-Resektion; bei der Nierenteilresektion sollte die Ischämiedauer so kurz wie möglich sein. Für die Erstlinientherapie sollen das IMDC-Risiko und patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden; eine adjuvante Immuntherapie mit Pembrolizumab sollte beim klarzelligen Karzinom mit intermediär-hohem und hohem Risiko erfolgen.

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S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 032-038OL, S3, Version 3.1, Stand 31.03.2025, gültig bis 31.03.2030

Überarbeitet wurden Diagnostik und Stadieneinteilung, perioperative Therapie, Rehabilitation und Nachsorge: Einführung der Paris-Klassifikation für zytologische Befunde mit Qualitätskriterien, das multiparametrische MRT als diagnostische Option bei Verdacht und Erstdiagnose, die Forderung einer multidisziplinären Tumorkonferenz vor Therapieentscheidungen sowie neue Empfehlungen zur neoadjuvanten Chemotherapie und zur adjuvanten Immuntherapie bei geeigneten Patienten. Ist beim nicht-muskelinvasiven Karzinom keine Früh-Zystektomie indiziert, soll eine BCG-Instillationstherapie erfolgen, bei kompletter Remission nach der Induktion mit Erhaltungstherapie über mindestens ein bis höchstens drei Jahre. Vor einer Checkpoint-Inhibitor-Therapie sollen Patienten ausführlich über immunvermittelte Nebenwirkungen aufgeklärt werden.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen

Deutsche Krebsgesellschaft (DKG); AWMF-Registernummer 032-054OL, S3, Version 2.1, Stand 02.04.2025, gültig bis 01.04.2030

Version 2 wurde vollständig aktualisiert und um vier Themen erweitert: Arzneimittelexantheme, zentrale Neurotoxizität, supportive Maßnahmen am Urogenitaltrakt in der Radioonkologie sowie zwei neue Kapitel zu Kardiotoxizität und zu immunvermittelten Nebenwirkungen (irAE) durch Immuncheckpoint-Inhibitoren. Die prophylaktische G-CSF-Gabe soll frühestens 24 Stunden und nicht später als drei Tage nach Abschluss der Chemotherapie erfolgen; bei Übelkeit oder Erbrechen trotz optimaler Antiemese sollte Olanzapin 5 mg als Rescue-Antiemese dem Metoclopramid vorgezogen werden (off-label). Supportive Therapie wird als Basismaßnahme von der Diagnose bis in die palliative Versorgung verstanden.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP); AWMF-Registernummer 128-001OL, S3, Version 3.0, Stand 21.07.2026, gültig bis 20.07.2031

Die Aktualisierung 2024 bis 2026 ergänzt die bisherigen 15 Kapitel um zwei neue Kapitel, Angehörige und Spiritualität, und modifiziert zahlreiche Empfehlungen. Hauptziel ist die Verbesserung der Symptomkontrolle und der palliativmedizinischen Versorgung von Patient:innen mit nicht heilbarer Krebserkrankung und ihren Angehörigen, mit rechtzeitig angebotener Versorgungsstruktur und gemeinsam festgelegten Therapiezielen. Atemnot soll wiederholt durch die subjektive Beurteilung der Patient:innen erfasst werden; primär sollen nicht-medikamentöse Verfahren eingesetzt werden, etwa Atemübungen wie Lippenbremse und Zwerchfellatmung sowie kognitiv-behaviorale Strategien; die rektale Opioid-Applikation sollte nur zweite Wahl sein.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie

S3-Leitlinie / Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression

NVL-Programm (BÄK, KBV, AWMF); AWMF-Registernummer nvl-005, S3, Version 3.2, Stand 29.09.2022, gültig bis 28.09.2027

Regelt Diagnostik, Therapie und Versorgung erwachsener Patient*innen mit unipolarer Depression über alle Sektoren. Die Diagnostik soll nach dem Algorithmus der Leitlinie erfolgen; ein generelles Screening wird mangels geeigneter Evidenz nicht empfohlen, wohl aber ein risikoadaptiertes Screening bei Patient*innen mit Risikofaktoren. Bei akuten schweren depressiven Episoden soll eine Kombination aus medikamentöser Therapie und Psychotherapie empfohlen werden; lehnen Patient*innen die Kombination ab, sollen Psychotherapie oder medikamentöse Therapie gleichwertig als Monotherapie angeboten werden. Unter Antidepressiva sollte zügig auf die Standarddosis aufdosiert werden, und schon vor Beginn sollen Patient*innen über Absetzsymptome und Rebound-Depressionen aufgeklärt werden. Eine Überarbeitung ist im Register angemeldet, geplanter Abschluss 1. Oktober 2026.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Schizophrenie (Living Guideline)

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN); AWMF-Registernummer 038-009, S3, Version 5.0, Stand 13.06.2026, gültig bis 12.07.2027

Im ersten Living-Guideline-Zyklus (Version 4.0 von 2025 auf 5.0 von 2026) wurden alle Empfehlungen geprüft und neu abgestimmt; Änderungen betreffen Psychoedukation und Avatartherapie, die repetitive transkranielle Magnetstimulation, Haloperidol i.m. und Antipsychotika in der Schwangerschaft. Neu ist die bedingte Empfehlung, Menschen mit anhaltendem Stimmenhören im Rahmen einer Psychotherapie eine validierte und zertifizierte Avatartherapie anzubieten; strukturierte Psychoedukation soll zur Rückfallvermeidung angeboten werden, mit Einbezug von Angehörigen bei Zustimmung. Bei therapieresistenter Schizophrenie soll ein Therapieversuch mit Clozapin in Monotherapie angeboten werden, und das therapeutische Drug-Monitoring unter Clozapin wurde auf eine starke Empfehlung angehoben.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Demenzen (Living Guideline)

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN); AWMF-Registernummer 038-013, S3, Version 6.1, Stand 24.02.2026, gültig bis 23.02.2027

Living Guideline zu Diagnostik, Therapie und Prävention der Demenz und der leichten kognitiven Störung bei Alzheimer-Krankheit sowie der vaskulären, gemischten, frontotemporalen, Parkinson- und Lewy-Körper-Demenz. Zu den gegen Beta-Amyloid gerichteten Antikörpern schlägt die Leitlinie (Stand 2026, schwache Empfehlung B) vor, Lecanemab oder Donanemab bei klinisch gesicherter leichter kognitiver Störung oder leichter Alzheimer-Demenz einzusetzen, sofern eine Amyloid-Pathologie nachgewiesen ist und keine APOE-ε4-Homozygotie vorliegt, im Rahmen einer medizinischen und psychosozialen Gesamtbetreuung; die DEGAM hält in einem Sondervotum fest, dass derzeit keine Empfehlung für oder gegen diese Therapie in der Regelversorgung ausgesprochen werden könne, und verweist auf die IQWiG-Berichte ohne Zusatznutzen. Die Auswahl des Acetylcholinesterasehemmers sollte sich am Neben- und Wechselwirkungsprofil orientieren.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Posttraumatische Belastungsstörung (ADAPT)

Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT); AWMF-Registernummer 155-001, S3, Version 7.0, Stand 27.02.2026, gültig bis 26.02.2031

Version 7 regelt Diagnostik und Therapie der PTBS über alle Versorgungsbereiche und berücksichtigt besonders Kinder und Jugendliche, Erwachsene mit Störung der Intelligenzentwicklung, Menschen mit Fluchthintergrund und ältere Menschen. Im Erwachsenenalter soll erfasst werden, ob ein potenziell traumatisches Ereignis vorliegt, und Selbst- und Fremdbericht sollen Teil der Befunderhebung sein. Eine psychopharmakologische Behandlung der PTBS soll mit Sertralin, Paroxetin, Fluoxetin oder Venlafaxin erfolgen (neu 2026); im Rahmen einer traumafokussierten Psychotherapie sollte eine Pharmakotherapie nur zur Behandlung von Schlafstörungen oder komorbiden Störungen angeboten werden. Sport- und Bewegungstherapie sollte als adjuvante Maßnahme angeboten werden.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Zwangsstörungen

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN); AWMF-Registernummer 038-017, S3, Version 2.0, Stand 30.06.2022, gültig bis 29.06.2027

Kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition steht im Zentrum: Bei der Wahl zwischen Clomipramin und Verhaltenstherapie mit Exposition sollte die KVT bevorzugt werden (B); therapeutengeleitete Expositionen sollen dort durchgeführt werden, wo die Zwangssymptomatik üblicherweise auftritt, und die KVT sollte bei Ansprechen bis zur klinischen Remission (Y-BOCS-Gesamtwert unter 12) fortgeführt werden und Strategien zur Rückfallprophylaxe enthalten. KVT im Gruppensetting sollte angeboten werden, insbesondere wenn Einzeltherapie nicht verfügbar ist. Da alle SSRI klinisch vergleichbar wirksam sind, soll die Auswahl anhand des Nebenwirkungsprofils und möglicher Wechselwirkungen erfolgen, mit langsamer Dosissteigerung. Im Register ist eine Überarbeitung angemeldet.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Delir im höheren Lebensalter

Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP); AWMF-Registernummer 109-001, S3, Version 1.1, Stand 30.04.2025, gültig bis 29.04.2029

Erste transsektorale, interdisziplinär-interprofessionelle S3-Leitlinie zu Delir-Prävention, -Diagnostik und -Therapie beim alten Menschen. Ziel ist eine professionelle und flächendeckende Delirerkennung und -vermeidung bei erwachsenen, zumeist über 60-jährigen Menschen; im Fokus steht das nicht-substanzbezogene Delir (ICD-10 F05) außerhalb der Intensivmedizin. Bei identifiziertem Delirrisiko soll regelmäßig auf das Auftreten eines Delirs gescreent werden, wofür die Leitlinie validierte Instrumente wie 4AT, CAM oder 3D-CAM nennt; Biomarker werden nicht zum Risikoscreening empfohlen, und eine Ablehnung des Screenings ist zu respektieren. Neu 2025 ist die starke Empfehlung, Benzodiazepine bei über 65-jährigen chirurgischen Patient:innen prä- und intraoperativ zu vermeiden, da sie die Delirinzidenz erhöhen können.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S2k-Leitlinie Parkinson-Krankheit

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN); AWMF-Registernummer 030-010, S2k, Version 8.1, Stand 25.10.2023, gültig bis 24.10.2028

Konsensbasierte Leitlinie der DGN zu Diagnostik, medikamentöser und operativer Therapie der Parkinson-Krankheit für die neurologische, hausärztliche und internistische Praxis. Patienten, die Levodopa in der initialen Monotherapie benötigen, sollen es erhalten; retardierte Levodopa-Präparate sollen nur zur Nachtzeit, nicht während der Wachzeit verwendet werden. Non-ergoline Dopaminagonisten sollten in Mono- und Kombinationstherapie eingesetzt werden, ergoline Dopaminagonisten (Bromocriptin, Cabergolin, Pergolid) sollen nicht mehr verwendet werden, und vor Dopaminagonisten sollte für Impulskontrollstörungen sensibilisiert werden. Die tiefe Hirnstimulation des Nucleus subthalamicus soll bei konservativ nicht ausreichend behandelbaren motorischen Fluktuationen unter Beachtung der Kontraindikationen angeboten und der GPi-Stimulation vorgezogen werden.

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Herz-Kreislauf, Gefäße und Stoffwechsel

S3-Leitlinie / Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie

NVL-Programm (BÄK, KBV, AWMF); AWMF-Registernummer nvl-009, S3, Version 1.0, Stand 29.06.2023, gültig bis 28.06.2028

Erste Nationale VersorgungsLeitlinie zur Hypertonie bei Erwachsenen. Bei Personen ab 18 Jahren sollte einmal ein Blutdruck gemessen und dokumentiert werden; die Diagnostik soll dem Algorithmus der Leitlinie folgen, mit Grenzwerten ab 140/90 mmHg in der Praxismessung, ab 130/80 mmHg im 24-Stunden-Mittel und ab 120/70 mmHg im nächtlichen Mittel; wird eine Messmethode nicht akzeptiert, sollte eine Heimblutdruckmessung mit validiertem Gerät erfolgen. Therapieziele sollen partizipativ vereinbart und wiederholt überprüft werden, Therapiestrategien je nach Begleitfaktoren individualisiert; Wirkstoffwahl und Kombinationstherapie sollen patientenindividuell entschieden werden, eine Kombination sollte bevorzugt als Fixkombination angeboten werden, und Adhärenz gegenüber Medikation und Lebensstiländerung soll geprüft werden.

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S3-Leitlinie Vorhofflimmern

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK); AWMF-Registernummer 019-014, S3, Version 1.1, Stand 11.02.2025, gültig bis 10.02.2030

Erste deutsche S3-Leitlinie zum Vorhofflimmern, interdisziplinär und sektorenübergreifend von der Prävention bis zur Therapie. Die Diagnose soll durch ärztliche Interpretation eines EKGs gestellt werden, bei diagnostiziertem Vorhofflimmern sollte ein 12-Kanal-EKG vorliegen; psychische Komorbidität sollte erhoben und bei positivem Screening klinisch abgeklärt werden. Bei einem CHA2DS2-VA-Score von 2 oder mehr soll eine orale Antikoagulation empfohlen werden, bei einem Score von 1 soll die Indikation individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung von Vorhofflimmerlast, kardiovaskulären Risikofaktoren und Blutungsrisiko. Bei geplanten operativen und interventionellen Eingriffen soll das Management der oralen Antikoagulation den Algorithmen der Leitlinie folgen, mit eigenem Schema bei Nierenerkrankung.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie

Deutsche Gesellschaft für Angiologie - Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA); AWMF-Registernummer 065-002, S2k, Version 5.5, Stand 14.02.2023, gültig bis 13.02.2028

Für die Behandlung von tiefen Venenthrombosen und Lungenembolien sollte bei gleicher Effizienz, höherer Sicherheit und einfacherer Anwendbarkeit ein Regime mit einem direkten oralen Antikoagulans gegenüber einem Vitamin-K-Antagonisten bevorzugt werden, sofern keine substanzspezifischen Kontraindikationen bestehen. Bei Apixaban und Rivaroxaban sollen in der Initialphase die höheren Dosierungen der Fachinformation verwendet werden; bei Dabigatran, Edoxaban oder Vitamin-K-Antagonisten soll der Erhaltungstherapie eine mindestens fünftägige Initialphase mit einem parenteralen Antikoagulans vorausgehen. Nach distaler Unterschenkelvenenthrombose sollte die Antikoagulation nach der Therapiephase beendet werden; bei fortgeführter Antikoagulation und moderatem Rezidivrisiko sollte vorzugsweise die Niedrigdosis verwendet werden, und bei eindeutigem Trigger sollte die Dauer 3 Monate nicht unterschreiten.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM); AWMF-Registernummer 003-001, S3, Version 4.1, Stand 21.01.2026, gültig bis 21.01.2028

Vollständig aktualisiert; neu aufgenommen wurde die VTE-Prophylaxe in der interventionellen Medizin, entfernt wurden die Kapitel zu Cava-Filtern und Vitamin-K-Antagonisten. Inhaltliche Änderungen betreffen den Stellenwert der D-Dimer-Bestimmung zur Risikoabschätzung, die Risk-Assessment-Modelle, die intermittierende pneumatische Kompression, die Kombination medikamentöser und physikalischer Maßnahmen, den Einsatz von Acetylsalicylsäure und den postoperativen Beginn der medikamentösen Prophylaxe bei elektiven Eingriffen. Patienten werden in drei Risikogruppen eingeteilt: Bei niedrigem Risiko sollen Basismaßnahmen angewendet werden, bei mittlerem und hohem Risiko soll zusätzlich eine medikamentöse Prophylaxe erfolgen. Nicht anwendbar auf die Akuttherapie bereits eingetretener Thrombosen oder Lungenembolien.

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S3-Leitlinie Therapie des Typ-1-Diabetes

Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG); AWMF-Registernummer 057-013, S3, Version 5.1, Stand 02.09.2023, gültig bis 01.09.2028

Version 5 berücksichtigt erstmals systematisch die Diabetestechnologie: Ein Glukosemonitoring mittels CGM soll allen Menschen mit Typ-1-Diabetes angeboten werden, Entscheidung und Auswahl des Systems erfolgen partizipativ; die Erweiterung zu einem AID-System soll im Rahmen der partizipativen Entscheidungsfindung erläutert werden. Der individuelle HbA1c-Zielwert soll zwischen Arzt und Patient vereinbart werden, mit weniger strengen Zielwerten etwa bei eingeschränkter Lebenserwartung, und für CGM-abgeleitete Parameter sollten individuelle Therapieziele festgelegt werden. Menschen mit Typ-1-Diabetes sollen in verständlichen Worten über Nutzen und Risiken der Therapieformen aufgeklärt werden, und Therapieziele sollen im Verlauf immer wieder angepasst werden.

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S3-Leitlinie Prävention und Therapie der Adipositas

Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG); AWMF-Registernummer 050-001, S3, Version 5.0, Stand 07.10.2024, gültig bis 06.10.2029

Gilt für Erwachsene mit einem BMI über 25 kg/m², insbesondere ab 30 kg/m². Prävention und Therapie sollen frei von gewichtsbezogener Stigmatisierung sein. Bei Verdacht auf Übergewicht sollen Körpergewicht und Körpergröße erfasst werden, zu Therapiebeginn kann zusätzlich der Taillenumfang bestimmt werden; ab einem BMI von 25 kg/m² sollte nach Begleiterkrankungen gesucht werden. Eine medikamentöse Therapie soll nur in Kombination mit einer multimodalen Basistherapie erfolgen und kann ab einem BMI von 27 kg/m² mit Adipositas-assoziierten Risikofaktoren oder Komorbiditäten (Orlistat ab 28 kg/m²) beziehungsweise ab 30 kg/m² erwogen werden; die Zulassungstexte von Liraglutid, Orlistat und Semaglutid sehen einen Abbruch vor, wenn nach 12 Wochen weniger als 5 Prozent Gewichtsreduktion erreicht sind.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

S3-Leitlinie Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr

Dachverband Osteologie (DVO); AWMF-Registernummer 183-001, S3, Version 2.1, Stand 06.09.2023, gültig bis 31.03.2027

Gegenüber 2017 vollständig überarbeitet, mit einem Risikorechner für das vertebrale und das Schenkelhalsfrakturrisiko auf Basis von 33 priorisierten Risikofaktoren; neu aufgenommen wurden unter anderem Humerus- und Beckenfrakturen, chronische Hyponatriämie, Niereninsuffizienz, Multiple Sklerose und ein Timed-up-and-go-Test über 12 Sekunden sowie Faktoren für ein imminentes Frakturrisiko. Die Indikationsschwellen orientieren sich am 3-Jahres-Frakturrisiko: ab 3 bis 5 Prozent sollte eine Therapie in Betracht gezogen werden, ab 5 Prozent soll eine Therapie empfohlen werden, ab 10 Prozent soll eine osteoanabole Therapie empfohlen werden (Sondervotum der DEGAM: sollte). Nach Beginn oder Wechsel einer Therapie sollte vor Ablauf von 5 Jahren eine Knochendichteverlaufskontrolle erfolgen.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Infektiologie, Intensiv- und Notfallmedizin

S3-Leitlinie Sepsis: Prävention, Diagnose, Therapie und Nachsorge (Update 2025)

Deutsche Sepsis-Gesellschaft (DSG); AWMF-Registernummer 079-001, S3, Version 4.0, Stand 30.04.2025, gültig bis 29.04.2030

Neben der Surviving Sepsis Campaign die einzige systematisch entwickelte Sepsis-Leitlinie; das Update 2025 adaptiert deren Empfehlungen für Deutschland und ergänzt sie um Prävention und Nachsorge. Sepsis wird über einen Anstieg des SOFA-Scores um mindestens 2 Punkte definiert, der septische Schock über Vasopressorbedarf für einen mittleren arteriellen Druck von mindestens 65 mmHg bei gleichzeitigem Laktat über 2 mmol/l. Die Leitlinie vergleicht die Screening-Instrumente qSOFA, SIRS, MEWS und NEWS/NEWS2, empfiehlt die Laktatmessung stark, steuert die Flüssigkeitstherapie an der Senkung erhöhter Laktatwerte (schwache Empfehlung) und hält fest, dass die antiinfektive Therapie beim septischen Schock idealerweise innerhalb einer Stunde beginnt.

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S3-Leitlinie Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen (HWI)

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 043-044, S3, Version 3.0, Stand 09.04.2024, gültig bis 08.04.2029

Zweite Aktualisierung, gegliedert nach Patientengruppen: nicht schwangere prämenopausale Frauen als Standardgruppe, Schwangere, postmenopausale Frauen, jüngere Männer, Diabetes mit stabiler Stoffwechsellage und geriatrische Patienten. Fluorchinolone und Cephalosporine sollen nicht als Antibiotika der ersten Wahl bei der akuten unkomplizierten Zystitis eingesetzt werden; die Leitlinie behandelt Fosfomycin, Nitrofurantoin, Nitroxolin, Pivmecillinam und Trimethoprim beziehungsweise Cotrimoxazol einzeln, inklusive Resistenzlage und Dosierung bei Niereninsuffizienz. Der Begriff asymptomatische Harnwegsinfektion soll nicht verwendet werden, eine asymptomatische Bakteriurie soll in der Standardgruppe nicht behandelt werden, und Harnwegsinfektionen bei jüngeren Männern sollten in der Regel als kompliziert eingeschätzt werden, da die Prostata mitbetroffen sein kann.

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S3-Leitlinie Perioperative und Periinterventionelle Antibiotikaprophylaxe

Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM); AWMF-Registernummer 067-009, S3, Version 5.0, Stand 20.12.2024, gültig bis 19.12.2029

Ziele sind weniger postoperative Wundinfektionen, nationale Standards für Auswahl, Zeitpunkt und Dauer der Prophylaxe und die Vermeidung unnötigen Antibiotikaverbrauchs: in aller Regel Einmalgabe 30 bis 60 Minuten vor der Inzision, Begrenzung auf maximal 24 Stunden nach Inzision, Wiederholungsdosis nur bei langer Operationsdauer. Das Antibiotikum soll das zu erwartende Erregerspektrum abdecken, möglichst mit schmalem Wirkspektrum; in bestimmten Fachgebieten sollte statt Cefazolin Cefuroxim verabreicht werden, und Clindamycin sollte als Alternative nur noch bei nachgewiesener Sensitivität gegen grampositive Bakterien und Anaerobier eingesetzt werden. Eine Beta-Lactam-Allergie sollte präoperativ abgeklärt werden; fachgebietsspezifische Empfehlungen reichen von der Zahnmedizin bis zur Lungenresektion.

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S3-Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung

Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU); AWMF-Registernummer 187-023, S3, Version 4.1, Stand 31.12.2022, gültig bis 30.12.2027

Grundlage der interdisziplinären Versorgung Schwerverletzter von der Präklinik bis zur Klinik. Ein Tourniquet soll angewendet werden, wenn eine lebensgefährliche Blutung mit anderen Maßnahmen nicht zeitgerecht gestoppt werden kann; beim hämorrhagischen Schock wird die Gabe von 1 g Tranexamsäure über 10 Minuten empfohlen, gegebenenfalls gefolgt von 1 g über 8 Stunden. Zur Notfallnarkose gehören Monitoring mit EKG und Blutdruck sowie Kapnographie prähospital und innerklinisch, die Videolaryngoskopie sollte bevorzugt werden, und Etomidat sollte wegen der Nebenwirkungen auf die Nebennierenfunktion vermieden werden. Das Schockraum-Team soll aus mindestens zwei Pflegekräften und zwei Ärzten bestehen, Kriterien wie ein Schockindex über 0,9 oder ein positiver eFAST gehören zur Schockraumalarmierung, die bei geriatrischen Patienten großzügig erfolgen sollte. Eine Überarbeitung ist angemeldet.

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Pneumologie und Dermatologie

S3-Leitlinie / Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma

NVL-Programm (BÄK, KBV, AWMF); AWMF-Registernummer nvl-002, S3, Version 5.0, Stand 23.08.2024, gültig bis 14.08.2029

Version 5 hat alle Kapitel geprüft und insbesondere die medikamentöse Therapie aktualisiert; das Stufenschema nennt übergeordnete Arzneimittelkategorien statt einzelner Präparate. Bei Patient*innen mit Asthma soll eine allergologische Stufendiagnostik erfolgen; ein niedriger FeNO-Wert schließt die Diagnose nicht aus, und für die diagnostische Nutzung von FeNO in der Primärversorgung spricht die Leitliniengruppe keine Empfehlung für oder gegen aus. Den Nutzen der Fixkombination aus niedrigdosiertem ICS und Formoterol in Stufe 1 sieht die Leitliniengruppe vor allem bei Patient*innen, die mit SABA allein nicht ausreichend kontrolliert, aber für eine ICS-Langzeittherapie nicht adhärent genug sind; wer mit SABA allein gut kontrolliert ist und es höchstens zweimal pro Woche anwendet, hat davon keinen Vorteil. Eine Überarbeitung ist angemeldet.

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S3-Leitlinie Therapie der Psoriasis vulgaris

Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG); AWMF-Registernummer 013-001, S3, Version 8.2, Stand 23.07.2025, gültig bis 22.07.2030

Deutsche Adaptation der europäischen EuroGuiDerm-Leitlinie zur Systemtherapie der Psoriasis vulgaris mit regelmäßigen Updates. Neu aufgenommen wurden Bimekizumab und Deucravacitinib mit Hinweisen zur Durchführung der Therapie; die Kapitel zu Tuberkulose-Screening und -Management sowie zur Virushepatitis wurden komplett überarbeitet, das Kapitel Psoriasisarthritis durch eine Kurzzusammenfassung ersetzt. Für Patient*innen mit malignen Erkrankungen gibt die Leitlinie weiterhin keine Empfehlung für ein bestimmtes Biologikum; TNF-Inhibitoren können mit Methotrexat kombiniert werden, was die Bildung von Anti-Drug-Antikörpern verringern kann. Empfehlungen zu Basistherapie, topischer Therapie und Phototherapie stehen im Appendix.

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Kinder- und Jugendmedizin und Prävention

S3-Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ); AWMF-Registernummer 027-072, S3, Version 1.0, Stand 01.04.2025, gültig bis 31.03.2030

Erste S3-Leitlinie mit evidenzbasierten Stillempfehlungen für Deutschland, abgestimmt mit elf Berufsverbänden und Fachgesellschaften. Für die ersten vier bis sechs Monate soll nach Möglichkeit ausschließlich gestillt werden (A), und auch mit Einführung von Beikost soll weitergestillt werden (A), solange Mutter und Kind dies möchten. Eine Gesamtstilldauer von zwölf Monaten sollte unabhängig von der Stillintensität empfohlen werden, da sie überwiegend positive gesundheitliche Effekte für reifgeborene Kinder und ihre Mütter zeigt; spätestens mit Beginn des 7. Monats sollten Säuglinge Beikost erhalten und weitergestillt werden. Beratung durch zertifizierte Stillberaterinnen und Peer-Support können die Stillförderung wirksam unterstützen.

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S3-Leitlinie Allergieprävention

Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI); AWMF-Registernummer 061-016, S3, Version 4.0, Stand 07.12.2021, gültig bis 06.12.2026

Primärprävention atopischer Erkrankungen (atopisches Ekzem, Nahrungsmittelallergie, allergische Rhinokonjunktivitis, Asthma) für Risikogruppen und die Gesamtbevölkerung. In den ersten vier bis sechs Monaten soll nach Möglichkeit ausschließlich gestillt und auch nach Beikosteinführung weitergestillt werden; neu ist, dass ein Zufüttern kuhmilchbasierter Formulanahrung in den ersten Lebenstagen bei Stillwunsch der Mutter vermieden werden sollte (B). Zur Prävention der Hühnereiallergie sollte durcherhitztes, nicht rohes Hühnerei mit der Beikost eingeführt und regelmäßig gegeben werden (B); bei Säuglingen mit atopischer Dermatitis in Familien mit regelmäßigem Erdnusskonsum kann die Einführung erdnusshaltiger Nahrungsmittel erwogen werden. Prä- und Probiotika sollen zur Allergieprävention weder Schwangeren noch Säuglingen gegeben werden (A); Familien mit atopischem Ekzem sollten keine Katze neu anschaffen, von Hundehaltung wird nicht abgeraten.

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Neu erschienen oder aktualisiert 2025 und 2026, nach Fachgesellschaft

DDG: Dermatologie

German evidence- and consensus-based guideline on the management of penile urethritis

Deutsche Dermatologische Gesellschaft·2025

Die Leitlinie behandelt die Diagnose und Behandlung von urethritis bei männlichen Jugendlichen und Erwachsenen und empfiehlt Ceftriaxon für vermutete gonokokkale Urethritis sowie Doxycyclin bei möglicher Chlamydia trachomatis-Koinfektion. Azithromycin wird nur bei Kontraindikationen für Doxycyclin eingesetzt.

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Tinea capitis

Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)·2025

Die aktualisierte S1-Leitlinie zur Tinea capitis berücksichtigt neue internationale Erkenntnisse und betont die Zunahme anthropophiler Erreger wie Trichophyton tonsurans. Die Diagnostik umfasst moderne molekulare Methoden wie PCR und MALDI-TOF MS für einen schnellen Erregernachweis.

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Management des eingewachsenen Nagels (Unguis incarnatus, Onychocryptosis) und des Zangennagels (Unguis in turriculo, Pincer -nail)

Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)·2025

Die Leitlinie behandelt das Management von eingewachsenen Nägeln und Zangennägeln, wobei wichtige Neuerungen die Klassifikation in drei Schweregrade und die Empfehlung sind, Fußbäder zu vermeiden und stattdessen antiseptische Lösungen zu verwenden. Zudem wird die Orthonyxiebehandlung (Nagelspangen) kontrovers diskutiert, da sie das Einwachsen verstärken könnte.

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S3-Leitlinie Lichen sclerosus

Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG)·2025

Die S3-Leitlinie zum Lichen Sclerosus bietet umfassende Informationen zur Diagnose und Behandlung dieser chronisch-entzündlichen Hauterkrankung, die vor allem den anogenitalen Bereich betrifft. Wichtige Neuerungen sind die Empfehlung von Glukokortikoiden der Klasse III oder IV als Mittel der Wahl zur Entzündungshemmung und die Vermeidung veralteter Begriffe wie Kraurosis vulvae.

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DDG: Diabetologie

Konsultationsfassung: Diabetes und Straßenverkehr

Deutsche Diabetes Gesellschaft·2025

Die S2e-Leitlinie "Diabetes und Straßenverkehr" der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) 2025 betont die individuelle Beurteilung der Fahreignung bei Menschen mit Diabetes unter Berücksichtigung neuer Technologien wie kontinuierlicher Glukosemessung und automatisierter Insulindosierung. Wichtige Neuerungen umfassen die Berücksichtigung von Schlafapnoe, Depression und kognitiven Störungen bei der Beurteilung der Fahrsicherheit.

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Praxisempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft - Aktualisierte Version 2025

Deutsche Diabetes Gesellschaft·2025

Die aktualisierten Praxisempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft 2025 fokussieren auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und die partizipative Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Diabetestherapie. Neu ist der verstärkte Einsatz von Risikoscores und KI-Algorithmen zur individuellen Risikoabschätzung.

DGEM: Ernährungsmedizin

Klinische Ernährung in der Onkologie

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM)·2026

Die S3-Leitlinie zur klinischen Ernährung in der Onkologie 2026 umfasst neue Empfehlungen zur Ernährung bei chirurgischen Tumortherapien und behandelt Kostformen ausführlicher als zuvor. Empfehlungen zu pharmakologischen Behandlungsoptionen bei Ernährungsstörungen wurden deutlich reduziert.

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Klinische Ernährung und Hydrierung im Alter

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)·2025

Die Leitlinie zur Ernährung älterer Menschen betont die Bedeutung präventiver Maßnahmen gegen Mangelernährung, hypertone Dehydratation und Sarkopenie. Eine wichtige Neuerung ist die evidenzbasierte Empfehlung zur bedarfsgerechten Versorgung mit Energie, essentiellen Nährstoffen und Flüssigkeit.

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DGHO: Hämatologie und Onkologie

Gastrointestinale Stromatumoren (GIST) Leitlinie

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie·2026

Die Leitlinie der DGHO behandelt die Diagnostik und Therapie von Gastrointestinalen Stromatumoren (GIST). Eine wichtige Neuerung ist die Erkenntnis, dass Tumoren mit PDGFRA p.D842V-Mutation als Imatinib-resistent gelten, während KIT-Gen-Mutationen überwiegend Imatinib-sensitiv sind.

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Kolonkarzinom Leitlinie

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie·2026

Die Leitlinie der DGHO zur Diagnostik und Therapie des Kolonkarzinoms betont die Bedeutung der Früherkennung durch immunchemische Tests auf okkultes Blut und die totale Koloskopie. Eine wichtige Neuerung ist die Empfehlung der regelmäßigen Einnahme von Acetylsalicylsäure zur Senkung der Karzinomrate.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Osteosarkome Leitlinie

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie·2026

Die Leitlinie der DGHO gibt Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Osteosarkomen, dem häufigsten malignen Knochentumor, und betont die Bedeutung einer multimodalen Therapie mit neoadjuvanter und adjuvanter Chemotherapie sowie Tumorresektion. Eine wichtige Neuerung ist die Empfehlung zur genetischen Beratung und TP53-Keimbahndiagnostik vor genotoxischen Therapien bei Patienten mit Osteosarkom.

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Empfehlungen der Fachgesellschaft zur Diagnostik und Therapie hämatologischer und onkologischer Erkrankungen - Rektumkarzinom Leitlinie

DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie·2026

Die Leitlinie der DGHO gibt Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie des Rektumkarzinoms, das bei Frauen der zweithäufigste und bei Männern der dritthäufigste Tumor ist. Eine wichtige Neuerung ist die Empfehlung zur medikamentösen Prävention mit Acetylsalicylsäure, die das Risiko kolorektaler Karzinome signifikant senken kann.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

DGKJ: Kinder- und Jugendmedizin

Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen

Deutsche Gesellschaft für Kinder -·2025

Die S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. gibt evidenzbasierte Empfehlungen zum Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen, einschließlich der korrekten Messung der Körpertemperatur und der Aufklärung von Bezugspersonen über Fieber als normale Abwehrreaktion. Eine wichtige Neuerung ist, dass fiebersenkende Medikamente nur zur Schmerzlinderung und Verbesserung des Befindens eingesetzt werden sollen, nicht aufgrund der Höhe der Temperatur.

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DGN: Neurologie

Funktionelle Bewegungsstörungen

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)·2026

Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie behandelt die Diagnostik und Therapie funktioneller Bewegungsstörungen und betont die Bedeutung einer frühzeitigen und sicheren Diagnosestellung sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Eine wichtige Neuerung ist, dass die Diagnose nicht durch den Ausschluss anderer Erkrankungen erfolgen soll, sondern durch positive klinische Zeichen identifiziert wird.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Lumbalpunktion und Liquordiagnostik – Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)·2026

Die Leitlinie zur Lumbalpunktion und Liquordiagnostik bietet aktualisierte Empfehlungen zur Diagnose von Multipler Sklerose durch Nachweis oligoklonaler Banden und Kappa-freier Leichtketten sowie zur Durchführung bei Patienten unter Antikoagulation. Zudem wird die Bedeutung des Liquors bei Entzündungen des Nervensystems und anderen neurologischen Erkrankungen hervorgehoben.

Virale Meningoenzephalitis

Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)·2025

Die Leitlinien zur viralen Meningoenzephalitis betonen die Bedeutung einer schnellen Diagnosestellung und Therapieeinleitung zur Reduzierung von Morbidität und Mortalität. Eine wichtige Neuerung ist die Identifizierung von Autoimmunerkrankungen, die die Beurteilung und Behandlung von Enzephalitis beeinflusst.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

DGOU: Orthopädie und Unfallchirurgie

Rotatorenmanschettenruptur

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie·2025

Die S2k-Leitlinie zur Rotatorenmanschettenruptur bietet evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik, Klassifikation und Behandlung dieser Verletzungen. Wichtige Neuerungen umfassen die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in konservativer und operativer Therapie sowie Nachbehandlung.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Diagnostik und Therapie osteoporotischer thorakolumbaler Wirbelfrakturen

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie·2025

Die Leitlinie der DGOU behandelt die Diagnostik und Therapie osteoporotischer thorakolumbaler Wirbelfrakturen. Eine wesentliche Neuerung ist die Verwendung der OF-Klassifikation zur Einteilung der Frakturen, die bei der Entscheidung zwischen konservativer und operativer Behandlung hilft.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

DGP: Pneumologie

S2k-Leitlinie Fachärztliche Diagnostik und Therapie der COPD 2026

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie·2026

Die S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der COPD von 2026 empfiehlt einen erweiterten Diagnoseansatz, der neben der Spirometrie auch Bildgebung und Symptomatik einbezieht. Neu ist die verpflichtende Durchführung einer Ganzkörperplethysmographie und die Bestimmung des CO-Transferfaktors bei Verdacht auf COPD.

Diagnostik und Begutachtung der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) der Berufskrankheitenverordnung

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie·2025

Die S2k-Leitlinie zur Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) wurde aktualisiert, um die Diagnostik und Begutachtung gemäß der Berufskrankheitenverordnung zu verbessern. Wichtige Neuerungen sind die aktualisierten Kapitel zur Radiologie und Pathologie sowie die Einführung neuer Kapitel zur akuten Silikoproteinose und beschleunigten Silikose.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

DGRh: Rheumatologie

Behandlung der Polymyalgia rheumatica

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie·2025

Die aktualisierte S3-Leitlinie zur Polymyalgia rheumatica empfiehlt die sofortige Einleitung einer Glukokortikoidtherapie nach Diagnosestellung und betont die Wichtigkeit der Zuweisung zum Rheumatologen zur Diagnosesicherung. Neu ist die Empfehlung, bei rezidivierendem Verlauf zusätzlich Interleukin-6-Rezeptor-Blocker zu verwenden und die Dauer der Glukokortikoidtherapie bei Monotherapie auf maximal ein Jahr zu begrenzen.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Diagnostik und Therapie der systemischen Sklerose

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie·2025

Die S2k-Leitlinie zur systemischen Sklerose zielt darauf ab, die Versorgung der Patienten durch einen interdisziplinären Ansatz zu verbessern. Eine wichtige Neuerung ist die Anwendung der ACR/EULAR-Klassifikationskriterien zur standardisierten Diagnosestellung ab einem Punktwert von 9.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

DGU: Urologie

Hilfsmittelberatung bei Harninkontinenz

Deutsche Gesellschaft für Urologie·2025

Die S2k-Leitlinie zur Hilfsmittelberatung bei Harninkontinenz zielt darauf ab, die Beratungsqualität zu standardisieren und zu verbessern, insbesondere bei absorbierenden und sammelnden Hilfsmitteln. Eine wesentliche Neuerung ist die Betonung auf maßgeschneiderte Hilfsmittelversorgung für multimorbide Patienten und die Einbeziehung spezialisierter Pflegefachkräfte im Beratungsprozess.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU)·2025

Die Leitlinie behandelt chirurgische Maßnahmen bei Geschlechtsinkongruenz und hebt hervor, dass eine präoperative Hormontherapie empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich ist. Der früher geforderte "Alltagstest" ist obsolet, jedoch wird eine "Alltagserfahrung" im Wunschgeschlecht als wünschenswert angesehen.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

DOG: Augenheilkunde

Herpes simplex Virus Keratitis

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)·2025

Die S1-Leitlinie zur Herpes Simplex Virus Keratitis bietet Augenärzten eine strukturierte Anleitung zur Diagnostik und Therapie, wobei sie insbesondere die Wichtigkeit der Spaltlampenuntersuchung und die differenzierte Anwendung von Kortikosteroiden je nach betroffener Hornhautstruktur betont. Eine wesentliche Neuerung ist die Empfehlung, bei Beteiligung des Hornhautendothels zusätzlich zur topischen Therapie eine systemische antivirale Behandlung einzusetzen.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Trabekuläre, suprachoroidale und subkonjunktivale innovative Glaukomchirurgie

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)·2025

Die S1-Leitlinie zur Glaukomchirurgie, herausgegeben von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands, fokussiert sich auf trabekuläre, supra choroidale und subkonjunktivale Verfahren und verzichtet auf den Begriff "mikroinvasive Glaukomchirurgie (MIGS)". Eine wesentliche Neuerung ist die Betonung, dass einige dieser Verfahren ein ähnliches Erfolgs- und Komplikationsspektrum wie die Trabekulektomie aufweisen.

Zur Leitlinie im AWMF-Register

Augenärztliche Screening -Untersuchung en bei Therapie mit Chloroquin oder Hydroxychloroquin

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)·2025

Die S1-Leitlinie von 2025 zur augenärztlichen Diagnostik bei Chloroquin- oder Hydroxychloroquin-Therapie betont die Wichtigkeit der Früherkennung von Retinopathie, um irreversible Sehschäden zu vermeiden. Neu ist die Empfehlung, initial hochauflösende optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik zu verwenden und ab dem 5. Therapiejahr jährliche Folgeuntersuchungen durchzuführen.

Spezielle Diagnostik und Therapie von Netzhautkomplikationen bei Diabetes

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG)·2025

Die S3-Leitlinie bietet eine evidenzbasierte Entscheidungshilfe für die Diagnostik und Therapie von Netzhautkomplikationen bei Diabetes, insbesondere der diabetischen Retinopathie. Wichtige Neuerungen sind die empfohlene Verwendung von Weitwinkelfundusfotografie zur besseren Verlaufsdokumentation und der Einsatz von Fenofibrat zur Reduktion der Progression der Retinopathie.

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DTG: Tropenmedizin

Diagnostik und Therapie der Malaria

Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin·2025

Die Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Malaria betont die Bedeutung einer frühzeitigen parasitologischen Diagnostik bei Verdacht auf Malaria, insbesondere bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Eine wichtige Neuerung ist die Empfehlung, auch bei unspezifischen Symptomen wie Myalgie oder Cephalgie sofort eine Malariadiagnostik zu initiieren, wenn epidemiologisch eine Malaria möglich erscheint.

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Diagnostik und Therapie der Arbovirosen in Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin·2025

Die Leitlinie bietet eine praxisorientierte Anleitung zur Diagnose und Therapie von Arboviruserkrankungen, wobei die Etablierung des West-Nil-Fiebers in Deutschland und die Verfügbarkeit präventiver Impfstrategien als wichtige Neuerungen hervorgehoben werden. Bei unklaren Fällen wird empfohlen, ein Zentrum für tropische Erkrankungen zu kontaktieren.

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Weitere deutsche Fachgesellschaften (AWMF)

Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten

DGAZ·2026

Die S2k-Leitlinie zur zahnmedizinischen Betreuung geriatrischer Patienten bietet Entscheidungshilfen für Zahnärzte und berücksichtigt zahnmedizinische, medizinische sowie organisatorische Besonderheiten dieser Patientengruppe. Wichtige Neuerungen sind die Betonung auf multidimensionales geriatrisches Assessment und die Berücksichtigung von Polypharmazie bei der Behandlung.

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Diagnostik und Therapie der Alopecia areata bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

·2026

Die S3-Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft bietet evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie der Alopecia areata. Wichtige Neuerungen sind die Empfehlung einer dermatoskopischen Untersuchung zur Diagnosestellung und Verlaufskontrolle sowie die Reduzierung nicht indizierter systemischer Therapien zur Vermeidung iatrogener Nebenwirkungen.

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Abgelaufen oder nicht verfügbar: viel gesuchte Leitlinien in Überarbeitung

Diese Leitlinien werden häufig gesucht, haben aber am 2. Oktober 2026 keine gültige Fassung im AWMF-Register. Bis zur Neufassung gilt die letzte Version nur noch als Orientierung.

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Häufige Fragen

Was ist eine AWMF-Leitlinie?

Eine AWMF-Leitlinie ist eine von einer wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaft erarbeitete Handlungsempfehlung, die im Register der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) veröffentlicht wird. Die AWMF ist der Dachverband von über 180 deutschen Fachgesellschaften.

Was ist der Unterschied zwischen S1-, S2k-, S2e- und S3-Leitlinien?

Die S-Klassifikation gibt die methodische Entwicklungsstufe an: S1 ist eine informelle Expertenempfehlung, S2k beruht auf einem formalen Konsens, S2e auf einer systematischen Evidenzrecherche und S3 auf beidem. S3 ist die höchste Stufe. Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) entsprechen methodisch der Stufe S3.

Welche Leitlinien sind evidenzbasiert?

Nur S2e- und S3-Leitlinien sowie Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) beruhen auf einer systematischen Evidenzrecherche. S1- und S2k-Leitlinien sind konsens- bzw. expertenbasiert.

Wo finde ich die aktuelle Fassung einer AWMF-Leitlinie?

Die jeweils aktuelle Fassung steht im offiziellen AWMF-Register (register.awmf.org). In DR. INFO können Sie die Leitlinien zusätzlich im Volltext durchsuchen und einzelne Empfehlungen mit Quellenangabe aufrufen.

Welche S3-Leitlinie gilt bei unipolarer Depression?

Die S3-Leitlinie / Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression (AWMF-Registernummer nvl-005), Version 3.2 vom 29.09.2022, gültig bis 28.09.2027. Im Register ist eine Überarbeitung angemeldet, geplanter Abschluss ist der 1. Oktober 2026. Bei akuten schweren depressiven Episoden soll eine Kombination aus medikamentöser Therapie und Psychotherapie empfohlen werden.

Welche S3-Leitlinie gilt für das Prostatakarzinom?

Die S3-Leitlinie Prostatakarzinom des Leitlinienprogramms Onkologie (Registernummer 043-022OL), Version 8.1 vom 01.06.2025, gültig bis 31.05.2030. Neu in Version 8: keine digital-rektale Untersuchung mehr zur Früherkennung, PSA-Bestimmung nach Beratung für Männer ab 45 Jahren mit mindestens 10 Jahren Lebenserwartung und risikoadaptierte Intervalle je nach PSA-Wert.

Welche S3-Leitlinie gilt für Polytrauma?

Die S3-Leitlinie Polytrauma / Schwerverletzten-Behandlung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (Registernummer 187-023), Version 4.1 vom 31.12.2022, gültig bis 30.12.2027; eine Überarbeitung ist angemeldet. Sie regelt die Versorgung von der Präklinik bis zum Schockraum, etwa Tourniquet bei nicht anders stillbarer lebensgefährlicher Blutung und Tranexamsäure beim hämorrhagischen Schock.

Was ist eine Living Guideline?

Eine Leitlinie, die in festen Zyklen fortlaufend geprüft und aktualisiert wird, statt alle fünf Jahre komplett neu zu erscheinen. Beispiele im AWMF-Register sind die S3-Leitlinien Schizophrenie (Version 5.0 nach dem ersten Living-Zyklus September 2025 bis Mai 2026), Demenzen (Version 6.1, Stand Februar 2026), Lungenkarzinom und Exokrines Pankreaskarzinom. Living Guidelines haben entsprechend kurze Gültigkeitsfristen von etwa einem Jahr.

Woran erkenne ich, ob eine AWMF-Leitlinie noch gültig ist?

Das AWMF-Register zeigt bei jeder Leitlinie Version, Stand und das Datum unter 'Gültig bis'. Liegt dieses Datum in der Vergangenheit, ist die Leitlinie abgelaufen, auch wenn sie als 'in Überarbeitung' geführt wird; die PDF-Dateien tragen dann den Zusatz 'abgelaufen'. Alle Angaben auf dieser Seite wurden am 2. Oktober 2026 dem Register entnommen; abgelaufene Leitlinien mit hoher Nachfrage sind unten gesondert gelistet.

Gibt es eine S3-Leitlinie zur Intelligenzminderung oder zu ADHS?

Die S2k-Leitlinie Intelligenzminderung (Registernummer 028-042, Stand 2021) ist im AWMF-Register derzeit nicht verfügbar. Die S3-Leitlinie ADHS bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (028-045, Version 1.0 vom 02.05.2017) ist seit 01.05.2022 abgelaufen und in Überarbeitung. Beide stehen deshalb nicht in der Liste der gültigen Leitlinien oben.

Alle Leitlinien stammen aus dem offiziellen AWMF-Leitlinienregister, dem zentralen Verzeichnis der deutschen medizinischen Fachgesellschaften.

Zum AWMF-Leitlinienregister

Dieses Verzeichnis nennt veröffentlichte AWMF-Leitlinien für qualifizierte medizinische Fachkräfte und verlinkt das offizielle AWMF-Register. Version, Stand und Gültigkeit wurden am 2. Oktober 2026 dem Register entnommen; Synopsen beruhen auf dem Leitlinientext. Es ersetzt weder die klinische Beurteilung noch den Volltext der jeweiligen Leitlinie.