S3-Leitlinie Prostatakarzinom
Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 043-022OL, S3, Version 8.1, Stand 01.06.2025, gültig bis 31.05.2030
Version 8 führt die Kapitel Früherkennung und Diagnostik zusammen und überarbeitet sie vollständig. Neu ist die Empfehlung, dass zur Früherkennung keine digital-rektale Untersuchung mehr erfolgen soll. Männern ab 45 Jahren mit einer Lebenserwartung von mindestens 10 Jahren, die eine Früherkennung wünschen, soll nach ergebnisoffener Beratung die PSA-Bestimmung angeboten werden, mit risikoadaptierten Intervallen: 5 Jahre bei PSA bis 1,5 ng/ml, 2 Jahre bei 1,5 bis 2,99 ng/ml, weitere Diagnostik ab 3 ng/ml. Die MRT der Prostata wird in der Primärdiagnostik gestärkt: PI-RADS-3-Befunde sollen bei niedrigem individuellem Risiko nicht biopsiert werden, und zur MRT-gezielten Erstbiopsie sollte eine systematische Biopsie hinzukommen. Im Register ist bereits eine weitere Überarbeitung angemeldet.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS); AWMF-Registernummer 021-007OL, S3, Version 3.2, Stand 01.09.2025, gültig bis 31.05.2028
Version 3.0 schuf drei neue Kapitel (Pathologie, Supportivtherapie, Rehabilitation und Tertiärprävention) und überarbeitete das Kapitel zu hereditären und familiären Karzinomen vollständig. Das Amendment 3.1/3.2 passte drei Empfehlungen an neue Studiendaten an: Ipilimumab plus Nivolumab beim MSI-H/dMMR-metastasierten Karzinom (CheckMate 8HW), Encorafenib, Cetuximab und mFOLFOX6 in der Erstlinie bei BRAF-Mutation (BREAKWATER) sowie ein strukturiertes Bewegungsprogramm nach adjuvanter Therapie im Stadium III (CHALLENGE). Bei positivem iFOBT soll eine Koloskopie des gesamten Dickdarms empfohlen werden; bei Erkrankung vor dem 50. Lebensjahr sollte unabhängig vom molekularpathologischen Befund eine Keimbahndiagnostik angeboten werden.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG); AWMF-Registernummer 032-045OL, S3, Version 5.1, Stand 19.12.2025, gültig bis 18.12.2030
Die Aktualisierung betrifft die gesamte Leitlinie: Aus sieben Kapiteln wurden fünf mit 27 Modulen; neu sind die Module Transgender und Brustkrebs, Brustrekonstruktion und spezielle Tumorentitäten. Die Empfehlungen zur systemischen Therapie des frühen und des metastasierten Mammakarzinoms wurden aktualisiert und um neue Substanzen ergänzt, das Supplement zur pathomorphologischen Untersuchung wurde komplett überarbeitet. Beispiele aus dem Text: Trastuzumab sollte insgesamt 12 Monate gegeben werden, bei niedrigem Risiko oder kardialen Komorbiditäten können 6 Monate erwogen werden; ein CDK4/6-Inhibitor sollte in weiteren endokrin-basierten Therapielinien eingesetzt werden, wenn er in der Erstlinie noch nicht verwendet wurde.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms (Living Guideline)
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP); AWMF-Registernummer 020-007OL, S3, Version 5.1, Stand 01.06.2026, gültig bis 31.05.2031
Living Guideline, deren Version 5 alle Statements und Empfehlungen geprüft hat: Aktualisierung auf die TNM-Klassifikation 9, komplette Überarbeitung der Kapitel zu Früherkennung, Kommunikation und Nachsorge sowie Aktualisierung des therapeutischen Spektrums in den Therapiekapiteln. Für die Niedrigdosis-CT-Früherkennung soll in Deutschland einheitlich die modifizierte Lung-RADS-Klassifikation 2022 mit integrierter Volumenverdopplungszeit verwendet werden; die Abklärung auffälliger Befunde soll zeitnah in einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung erfolgen. Rauchende Patienten mit Lungenkarzinom sollen strukturiert zur Tabakentwöhnung beraten werden, mit pharmakologischer Unterstützung.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Endometriumkarzinom
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG); AWMF-Registernummer 032-034OL, S3, Version 4.1, Stand 26.05.2026, gültig bis 31.03.2031
Version 4 ergänzt unter anderem die histologische Abklärung bei asymptomatischen postmenopausalen Frauen mit einer Endometriumdicke ab 10 mm, die HER2-Bestimmung bei allen serösen Karzinomen im fortgeschrittenen oder rezidivierten Stadium, neue Empfehlungen zur Sentinel-Lymphadenektomie nach der ESGO/ESTRO-Risikoklassifikation und zur laparoskopischen oder robotischen Operation bei Hochrisiko-Karzinomen. Die immunhistochemische Analyse von p53 und MMR-Proteinen soll präoperativ am Abradat oder der Biopsie erfolgen, bei den Subtypen p53-abnormal und MMRd soll eine POLE-Mutationsanalyse durchgeführt werden, und die molekulare Typisierung soll am optimal fixierten Gewebe, vorzugsweise am Abradat, erfolgen.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge maligner Ovarialtumoren
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG); AWMF-Registernummer 032-035OL, S3, Version 6.1, Stand 31.10.2024, gültig bis 30.10.2029
Version 6 hat das Kapitel Pathologie vollständig überarbeitet, inklusive molekularer Aufarbeitung, und nach den DESKTOP-III-Daten die operative und die medikamentöse Rezidivtherapie angepasst: Die Frage einer Rezidivoperation wird der Entscheidung über eine Rezidiv-Systemtherapie vorangestellt, PARP-Inhibitoren und Bevacizumab werden analog zur Erstlinie berücksichtigt. Neu sind eine Empfehlung zu Trametinib beim serösen Low-grade-Ovarialkarzinom, Präzisierungen zu Borderlinetumoren und fertilitätserhaltender Therapie sowie in Version 6.1 eine Empfehlung zu Mirvetuximab-Soravtansin. Ziel der Rezidivoperation soll die makroskopische Komplettresektion sein.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom (Living Guideline)
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS); AWMF-Registernummer 032-010OL, S3, Version 3.1, Stand 31.03.2024, gültig bis 30.03.2027
Auf eine Living Guideline mit regelmäßigen Updates umgestellt; Schwerpunkte der letzten Aktualisierung waren Risikofaktoren und Screening, chirurgische Therapie, palliative Therapie sowie Palliativversorgung und supportive Therapien. Bei asymptomatischen Personen ohne erhöhtes Risiko soll kein Screening erfolgen, auch nicht bei Diabetes mellitus, Gallensteinen oder NASH; Surveillance kann Personen mit familiärem Pankreaskarzinom, hereditärer chronischer Pankreatitis oder pathogenen Keimbahnvarianten angeboten werden. Beim metastasierten Karzinom sollen FOLFIRINOX oder NALIRIFOX angeboten werden, wenn die in der Leitlinie definierten Kriterien erfüllt sind; Gemcitabin soll in konventioneller Dosierung gegeben werden, als Monotherapie etwa bei ECOG 2.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Magenkarzinom: Diagnostik und Therapie der Adenokarzinome des Magens und ösophagogastralen Übergangs
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS); AWMF-Registernummer 032-009OL, S3, Version 3.1, Stand 21.05.2025, gültig bis 31.12.2027
Gegenüber der Fassung von 2019 neu sind die Vorsorge für Risikopersonen mit CDH1- und CTNNA1-Varianten, die perniziöse Anämie und Helicobacter pylori als Risikofaktoren, die regelmäßige Testung auf Mikrosatelliteninstabilität und die immunologische Testung für die zugelassenen Checkpoint-Inhibitoren. Statine werden zur Prävention nicht empfohlen; in der Diagnostik werden auch Biopsien aus nicht befallener Schleimhaut empfohlen. Die Laparoskopie ist ein bestätigter diagnostischer Schritt vor der perioperativen Therapie, FLOT hat sich als perioperatives Konzept weiter etabliert, und Checkpoint-Inhibitoren sind in der palliativen Erstlinie neu zugelassen, vor allem bei MSI- und CPS-positiven Karzinomen.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Nierenzellkarzinoms
Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 043-017OL, S3, Version 5.0, Stand 26.09.2024, gültig bis 30.06.2029
Version 5 fügt ein neues Kapitel zu erblichen Tumoren ein und ergänzt im Kapitel Systemtherapie eine Aussage zur Lebensqualität unter Kombinationstherapien in der Erstlinie. Beim lokalisierten Karzinom soll kurativ reseziert werden, organerhaltend wenn möglich, sonst als minimal-invasive Nephrektomie mit R0-Resektion; bei der Nierenteilresektion sollte die Ischämiedauer so kurz wie möglich sein. Für die Erstlinientherapie sollen das IMDC-Risiko und patientenindividuelle Faktoren berücksichtigt werden; eine adjuvante Immuntherapie mit Pembrolizumab sollte beim klarzelligen Karzinom mit intermediär-hohem und hohem Risiko erfolgen.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms
Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU); AWMF-Registernummer 032-038OL, S3, Version 3.1, Stand 31.03.2025, gültig bis 31.03.2030
Überarbeitet wurden Diagnostik und Stadieneinteilung, perioperative Therapie, Rehabilitation und Nachsorge: Einführung der Paris-Klassifikation für zytologische Befunde mit Qualitätskriterien, das multiparametrische MRT als diagnostische Option bei Verdacht und Erstdiagnose, die Forderung einer multidisziplinären Tumorkonferenz vor Therapieentscheidungen sowie neue Empfehlungen zur neoadjuvanten Chemotherapie und zur adjuvanten Immuntherapie bei geeigneten Patienten. Ist beim nicht-muskelinvasiven Karzinom keine Früh-Zystektomie indiziert, soll eine BCG-Instillationstherapie erfolgen, bei kompletter Remission nach der Induktion mit Erhaltungstherapie über mindestens ein bis höchstens drei Jahre. Vor einer Checkpoint-Inhibitor-Therapie sollen Patienten ausführlich über immunvermittelte Nebenwirkungen aufgeklärt werden.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen
Deutsche Krebsgesellschaft (DKG); AWMF-Registernummer 032-054OL, S3, Version 2.1, Stand 02.04.2025, gültig bis 01.04.2030
Version 2 wurde vollständig aktualisiert und um vier Themen erweitert: Arzneimittelexantheme, zentrale Neurotoxizität, supportive Maßnahmen am Urogenitaltrakt in der Radioonkologie sowie zwei neue Kapitel zu Kardiotoxizität und zu immunvermittelten Nebenwirkungen (irAE) durch Immuncheckpoint-Inhibitoren. Die prophylaktische G-CSF-Gabe soll frühestens 24 Stunden und nicht später als drei Tage nach Abschluss der Chemotherapie erfolgen; bei Übelkeit oder Erbrechen trotz optimaler Antiemese sollte Olanzapin 5 mg als Rescue-Antiemese dem Metoclopramid vorgezogen werden (off-label). Supportive Therapie wird als Basismaßnahme von der Diagnose bis in die palliative Versorgung verstanden.
Zur Leitlinie im AWMF-Register→S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patient:innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP); AWMF-Registernummer 128-001OL, S3, Version 3.0, Stand 21.07.2026, gültig bis 20.07.2031
Die Aktualisierung 2024 bis 2026 ergänzt die bisherigen 15 Kapitel um zwei neue Kapitel, Angehörige und Spiritualität, und modifiziert zahlreiche Empfehlungen. Hauptziel ist die Verbesserung der Symptomkontrolle und der palliativmedizinischen Versorgung von Patient:innen mit nicht heilbarer Krebserkrankung und ihren Angehörigen, mit rechtzeitig angebotener Versorgungsstruktur und gemeinsam festgelegten Therapiezielen. Atemnot soll wiederholt durch die subjektive Beurteilung der Patient:innen erfasst werden; primär sollen nicht-medikamentöse Verfahren eingesetzt werden, etwa Atemübungen wie Lippenbremse und Zwerchfellatmung sowie kognitiv-behaviorale Strategien; die rektale Opioid-Applikation sollte nur zweite Wahl sein.
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